AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Grundlage einer dauerhaften und bleibenden Geschäftsbedingung sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen zu vereinbaren, indem wir zugleich Einkaufs- bzw. Auftragsgeschäftsbedingungen widersprechen. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge über Warenlieferungen und sonstige Leistungen in laufender und künftiger Geschäftsverbindung.

1. Allgemeines
1. Alle Verträge über Lieferungen, Reparaturen oder sonstige Leistungen werden ausnahmslos zu den nachfolgenden Bedingungen abgeschlossen. Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an. Vom Auftraggeber gewünschte Abweichungen der Geschäftsbedingungen, die unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen widersprechen, werden nur dann Vertragsinhalt, wenn wir sie schriftlich anerkennen.
2. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler sind nicht verbindlich.
3. Unsere Angebote sind stets freibleibend.
Beratung, Empfehlung und Auskünfte durch unsere Mitarbeiter sind unverbindlich. Muster bedeuten lediglich eine annähernde Probemäßigkeit, weil Rohstoffe und Drucke nicht immer gleichmäßig ausfallen. Bei digitalen Medien ist die Wiedergabequalität geräteabhängig. Je nach Verwendung von Bildschirmen, Abspielmedien, Software und Internetbrowsern kann es zu Abweichungen der Farbwiedergabe und des Inhalts kommen.
4. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.
5. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
6. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin, dass er ausschließlich zu Geschäftszwecken seine personenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung, entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, bearbeitet und weitergibt.

2. Zahlungsbedingungen
1. Sämtliche Preise erhöhen sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung.
2. Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
Erfolgt die Zahlung später als 30 Tage ab Rechnungsdatum, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite z. Zt. der Lieferung, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Für den Fall des Verzuges behalten wir uns über die vorstehenden Zinsen hinaus die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor.
3. Zahlungstermine sind Fixtermine.
4. Bei offenkundigen Rechenfehlern in unseren Angeboten und Rechnungen, oder irrtümlich unrichtig eingesetzten Preisen behalten wir uns vor, die Differenzbeträge nachzufordern bzw. zu vergüten.
5. Entstehen nach Vertragsabschluss bei uns Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder uns angemessen erscheinende Sicherheit zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Solche Zweifel sind stets auch vorhanden, wenn der Auftraggeber wiederholt in Zahlungsverzug gerät.

3. Eigentum, Urheberrecht 
1. Die gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen gegenwärtigen oder zukünftigen Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Auftraggeber zustehen oder zustehen werden, unser Eigentum. Die Aufnahme der Kaufpreisforderung in eine laufende Rechnung und die Anerkennung eines Saldos berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Eigentumsvorbehalt erlischt bei Ausgleich aller unserer Forderungen gegen den Auftraggeber.
2. Bei zum Angebot gehörenden Unterlagen (z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Filme, Beschreibungen, ... ) auch auszugsweise oder Teilbereiche, behält sich der Auftragnehmer Alleineigentum und Urheberrecht vor. 
3. Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Fotografien, Realfilme, Renderframes bleiben Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert. Der Auftraggeber kann diese erwerben. Die auf der Rechnung angegebenen Kosten sind anteilige Kosten. Der Gesamtaufwand wurde nicht in Rechnung gestellt.
4. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
5. Weiterhin behält sich der Auftragnehmer das Urheberrecht für die von ihm entwickelten und entworfenen Logos, Schriftzüge und Konzeptionen vor. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Urheberrecht zu erwerben. 
6. Ist auf dem/der Angebot/Rechnung oder Auftragsbestätigung nicht ausgewiesen, dass die Berechnung der grafischen Ausarbeitung nach SDSt/ AGD Tarifvertrag erstellt worden, sind die aufgeführten Kosten nur der zeitliche Aufwand. Mit Begleichung dieser Kosten ist der Käufer nicht berechtigt diese Arbeiten zum Teil oder auch im Ganzen zu verwenden. Das Urheberrecht wird nur übertragen, wenn die Berechnung nach SDSt/ AGD Tarifvertrag erfolgt.

4. Beanstandungen
1.Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Leistungen sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Bestellung bzw. Freigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem anschließenden Ferti-gungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
2. Bei Zukauf von Waren und Dienstleistungen gelten die AGBs der Vertragspartner.
3. Beanstandungen sind nur innerhalb von 2 Tagen nach Empfang der Ware zulässig.
4. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung für Mangel-folgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
6. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Ab-weichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
7. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zu-lieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
9. Alle Druckdaten, die ohne Angaben zum verwendeten ICC-Profil geliefert worden sind, sind von allen Reklamationen ausgeschlossen. Für alle Aufträge, die ohne Angaben zum ICC-Profil geliefert werden, wird ISO Coated als Profil angenommen (Europäischer Druckstandard Offset) nach den Richtlinien ECI.org.

5. Auftragsstornierung 
Wird ein mündlich oder schriftlich erteilter Auftrag storniert, muss der Auftraggeber die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten des Auftrags entrichten. Dazu gehören beschaffte Rohstoffe sowie der benötigte Zeitaufwand der Auftragsbe-arbeitung sowie bereits gefertigte Fotografien, Realfilme, Reinzeichnungen oder Druckvorstufendaten. Der Auftragnehmer behält sich vor, den entfallenen Erlös aus dem erteilten Auftrag vom Käufer einzufordern.

6. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Goslar.

Alle Design-, Satz- und Layoutarbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser geistiges Eigentum! Die Verwendung dieser Leistungen ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Genehmigung ist nicht gestattet.
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